Unterauftragnehmer
Fassung 1, gültig seit 10.10.2026
Nach Artikel 28 Absatz 2 DSGVO. Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
Diese Liste nennt jeden Dienstleister, der im Rahmen des Betriebs mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen kann. Sie wird gepflegt; eine Änderung wird den Auftraggebern vorher mitgeteilt.
Derzeit eingesetzt
Zum Stand dieses Dokuments ist die Anwendung noch nicht in Betrieb. Die folgenden Dienstleister sind beauftragt oder vorgesehen.
Serverbetrieb
- Anbieter: netcup GmbH, Emmy-Noether-Straße 10, 76131 Karlsruhe
- Zweck: Betrieb der Anwendung und der Datenbank
- Ort der Speicherung: Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland
- Auftragsverarbeitungsvertrag: nach Artikel 28 DSGVO, abgeschlossen am 12. September 2026 (Vorlage des Anbieters, Version 7, Stand Juli 2026)
- Stand: beauftragt, noch nicht in Betrieb
Der Anbieter gehört zur Unternehmensgruppe Anexia und setzt nach seinem Vertrag diese weiteren Auftragsverarbeiter ein:
- Anexia Holding GmbH, Feldkirchner Straße 140, 9020 Klagenfurt, Österreich: Unterstützungsleistungen, etwa bei behördlichen Anfragen und bei der Abrechnung
- Anexia Cloud Solutions GmbH, Feldkirchner Straße 140, 9020 Klagenfurt, Österreich: Infrastrukturleistungen im Rechenzentrum und Bereitstellung von Personal
- Anexia Cloud Solutions GmbH, Emmy-Noether-Straße 10, 76131 Karlsruhe, Deutschland: Infrastrukturleistungen im Rechenzentrum und Bereitstellung von Personal
Der Server steht in Nürnberg. Nach dem Vertrag des Anbieters kann die Verarbeitung durch Personal der gesamten Unternehmensgruppe erfolgen, einschließlich der Gesellschaften in Österreich. Alle genannten Gesellschaften haben ihren Sitz in der Europäischen Union.
Für den Betrieb der Rechenzentren nutzt der Anbieter außerdem Dienstleister, die er nicht als Auftragsverarbeiter einordnet, weil sie nur Räume und Infrastruktur bereitstellen.
Neue weitere Auftragsverarbeiter kündigt der Anbieter vorher in Textform an. Eine solche Änderung wird den Auftraggebern weitergegeben.
Dateiablage
- Zweck: Ablage der hochgeladenen Unterlagen
- Ort der Speicherung: Deutschland. Liegt die Ablage auf dem Server oben, gilt für den Zugriff dasselbe wie dort
- Anbieter: *steht noch nicht fest* – entweder auf dem Server oben oder bei einem gesonderten Speicheranbieter
- Auftragsverarbeitungsvertrag: bei einem gesonderten Anbieter vor Inbetriebnahme abzuschließen
E-Mail-Versand
- Zweck: Versand der Anforderungen, Erinnerungen und Kontoverwaltungs-Post
- Ort der Verarbeitung: Europäische Union
- Anbieter: *steht noch nicht fest*
- Auftragsverarbeitungsvertrag: vor Inbetriebnahme abzuschließen
- Umfang der Daten: Name und E-Mail-Adresse des Empfängers, Name der Kanzlei beziehungsweise des Maklerbüros, Bezeichnung des Vorgangs und der Link mit dem Zugangsschlüssel im Klartext. Wer ihn hat, kommt an die Unterlagen — bei Kanzleien zusätzlich nur mit dem Zugangscode. In Nachrichten an die Organisation selbst auch Namen von Mandanten. Keine Unterlagen, keine Dateiinhalte.
Fehlerüberwachung
- Zweck: Erkennen von Störungen
- Ort der Verarbeitung: Europäische Union
- Anbieter: *steht noch nicht fest*
- Auftragsverarbeitungsvertrag: vor Inbetriebnahme abzuschließen
- Umfang der Daten: technische Angaben zum Fehler — Datei, Zeile, Fehlermeldung. Variablen aus dem Programm werden nicht übermittelt. Zugangsschlüssel werden vor der Übermittlung überall im Fehlerbericht ersetzt. Eine Fehlermeldung kann im Einzelfall trotzdem Angaben aus einem Vorgang enthalten, etwa eine Bezeichnung.
Ausdrücklich nicht eingesetzt
Diese Liste ist Teil der Zusage und nicht bloß Auskunft.
- Keine Dienste künstlicher Intelligenz. Es gibt in dieser Anwendung kein Sprachmodell, keine Dokumentenerkennung, keine automatische Auswertung von Inhalten. Kein Dateiinhalt und kein Text aus einem Vorgang verlässt das System zu diesem Zweck.
- Keine Werbe- oder Auswertungsdienste. Kein Zählpixel, keine Reichweitenmessung, keine Einbindung fremder Schriftarten oder Skripte. Die Empfängerseite lädt nichts von fremden Servern.
- Kein Cloud-Virenscanner. Die Virenprüfung läuft auf dem eigenen Server. Es werden weder Dateien noch Prüfsummen an Dritte übermittelt; die Signaturen werden lediglich heruntergeladen.
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Hinweis: Sobald die Anbieter feststehen, gehören Firmierung, Anschrift und das Datum des Auftragsverarbeitungsvertrags hier eingetragen. Ohne diese Angaben ist die Liste unvollständig.