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Unterlagenlotse

Auftragsverarbeitungsvertrag

Fassung 1, gültig seit 10.10.2026

Dies ist ein Gerüst, kein fertiger Vertrag. Es benennt, was geregelt werden muss, und hält die technischen Tatsachen fest, die nur aus der Anwendung selbst kommen können. Der Wortlaut gehört vor der Inbetriebnahme über den Tisch einer Anwältin oder eines Anwalts.

Wer hier mit wem

Der Punkt, der über den Standard hinausgeht

Verschwiegenheit nach § 203 StGB

Anwältinnen und Anwälte sind Berufsgeheimnisträger. Seit der Reform von 2017 dürfen sie Dienstleister einschalten — aber nur, wenn diese ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

Ein üblicher SaaS-Vertrag enthält das nicht. Hier ist zu regeln:

Ohne diese Klausel ist der Vertrag für Anwaltskanzleien nicht brauchbar.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Die Anwendung ist nicht als führendes System für Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien nach Artikel 9 DSGVO ausgelegt. Ihre Kerntätigkeit ist Dokumentenlogistik.

Ob im Einzelfall solche Daten verarbeitet werden, entscheidet der Verantwortliche durch die Wahl seiner Vorlagen und der einzelnen Positionen. Die Anwendung schreibt das weder vor noch schließt sie es aus.

Beispiel: Die mitgelieferte Vorlage „Sozialrecht Widerspruch" sieht ärztliche Unterlagen als freiwillige Position vor, weil sie im Sozialrecht Gegenstand des Verfahrens sein können. Dass die Position optional und ausdrücklich benannt ist, dokumentiert zugleich die Zweckbindung.

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind so ausgelegt, dass sie auch für solche Daten angemessen sind — Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkung, Protokollierung und Löschfristen. Es gibt keine abgeschwächte Fassung mit dem Argument, es seien ja nur gewöhnliche Daten. Siehe die Anlage.

Daraus folgt für diesen Vertrag:

Was sonst zu regeln ist

Was die Anwendung dazu beiträgt

Diese Angaben stammen aus dem gebauten Zustand und sind belastbar:

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Hinweis: Dieser Text ersetzt keine rechtliche Beratung und ist als Vertrag nicht verwendbar. Er ist die Grundlage für das Gespräch mit einer Anwältin.